Bitkom und Verbraucherschützer begrüßen Entscheidung

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

02.03.2010 | Redakteur: Katrin Hofmann

Die Entscheidung erlegt der Sammlung und Verwendung von Daten hohe Hürden auf.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten in der bisherigen gesetzlichen Ausgestaltung gekippt. Der Bitkom und die Verbraucherzentrale Bundesverband sind über das Urteil erfreut.

Der Hightech-Verband Bitkom und die Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Das Gericht trägt den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung. Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer auf der CeBIT.

Auch Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, zeigt sich über die Entscheidung hoch erfreut: „Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben. Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und die Kommunikation wiederherzustellen.“

In ihrem Grundsatzurteil rügen die Richter den Gesetzgeber und haben gleichzeitig die Löschung von bisher erhobenen Daten angeordnet. Das Gericht erklärte die im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ vorgegebene Art und Weise des Umgangs mit Daten für nicht verfassungsgemäß.

Es kritisierte die Unverhältnismäßigkeit einer sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Speicherung, die einen besonders schweren Eingriff darstelle. Außerdem dürften die Daten nur in Fällen besonders schwerer Straftaten genutzt – das heißt zur Verwendung durch den Staat abgerufen – werden.

Herbe Verluste für ITK-Firmen durch Investitionen

Eine unbedenkliche Speicherung setze voraus, dass diese eine Ausnahme bleibe. Auch müssten anspruchsvolle und klare Regelungen zur Datensicherheit, Begrenzung der Datenverwendung, Transparenz der Datenübermittlung und zum Rechtsschutz vom Gesetzgeber geschaffen werden, so die Richter weiter.

Schon seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2008 war es höchst umstritten und verursachte die größte Sammelklage der deutschen Geschichte. Knapp 35.000 Bürger reichten, initiiert vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Verpflichtung von TK-Anbietern zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen ein, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.

August-Wilhelm Scheer fordert die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen. Denn ITK-Unternehmen hätten auf Aufforderung der Politik eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert.

Hier entlang gelangen Sie zur Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts, in der Sie unter anderem mehr über die konkreten Anforderungen an die Datensicherheit oder Verwendung der Informationen aus Sicht der Richter erfahren.

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posted am 02.03.2010 um 20:56 von Unregistriert


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